Kündigung während Arbeitsunfähigkeit in Probezeit
Ein Dentallabor kündigte das Arbeitsverhältnis einer Zahntechnikerin drei Monate nach Beginn innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit ohne Angabe von Gründen. Die Mitarbeiterin klagte anschließend gegen die Kündigung und verlangte Schadenersatz in Höhe von drei Monatsgehältern: Die Kündigung sei diskriminierend und verstoße gegen das Maßregelungsverbot, denn sie sei nur wegen der Krankmeldung erklärt worden. War die Kündigung der erkrankten Mitarbeiterin diskriminierend oder benachteiligte sie die Mitarbeiterin? Muss der Arbeitgeber der Mitarbeiterin Schadenersatz zahlen?
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