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115 Beiträge gefunden

  • Einschneidende Änderungen für Vermieter von Gewerberäumen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

    Durch Art. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 ist für Vermieter auch von Gewerberäumen das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses als Folge von Zahlungsrückständen zeitweise außer Kraft gesetzt worden.

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  • Kurzarbeit in der Arztpraxis

    Sehen Sie ein kurzes Interview unseres Partners, Herrn Dr. Heimann, zu den speziellen Fragen, die die Einführung von Kurzarbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen mit sich bringt, insbesondere warum die Praxismitarbeiter einer entsprechenden Ergänzung des Arbeitsvertrages zustimmen sollten.

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  • Scrum – Gleiche Bewertung für alle Teammitglieder?

    Agiles Arbeiten ist in vielen Branchen unverzichtbar geworden. Die Mitarbeiter sind in Teams organisiert, Hierarchien sind weitgehend abgeschafft und durch wechselnde Rollen (Master) ersetzt. Entscheidend ist das Gruppenergebnis, auf das alle als Team-Ziel hinarbeiten. Was heißt das für die individuelle Leistungsbewertung?

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  • Kurzarbeitergeld – Die wichtigsten Infos in Kürze

    Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine finanzielle Unterstützungsleistung für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber beantragt und abgewickelt wird. Muss ein Betrieb oder ein Abteilung aufgrund der behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie schließen oder fällt weniger Arbeit an, weil Kunden, Patienten, etc. fernbleiben, können Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern (einschließlich Leiharbeitnehmern) Kurzarbeit vereinbaren. Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit kann auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein. Für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gelten Sonderregelungen.

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  • NEU: Videosprechstunden unbegrenzt möglich (Stand 17.03.2020)

    Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Fallzahl-Limitationen bei den Videosprechstunden zunächst befristet für das 2. Quartal 2020 aufzuheben. Damit können Ärzte sowie Psychotherapeuten diese Leistung unbegrenzt anbieten und abrechnen. (Auszug aus der Homepage der KVH).

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