Haftung eines faktischen Geschäftsführers/Sanierungsberaters
Nach § 15b Abs. 4 InsO (früher § 64 GmbHG a.F.) sind GmbH-Geschäftsführer zur Erstattung von Zahlungen an die GmbH verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden. […]
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