Begehungen durch Behörden gehören für Praxen mittlerweile zum festen Bestandteil des Alltags. Umso wichtiger ist es, sowohl rechtlich als auch organisatorisch optimal vorbereitet zu sein. Gemeinsam mit Angelika Melson von […]
Rechtsanwälte
M&P Dr. Matzen & Partner mbB
Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.
Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.
Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.
M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

Weitere Kompetenzen
Aktuelle News
- Haftungsgefahr: Organisationsverschulden bei unzureichend organisiertem NachtdienstIn seinem Urteil vom 25.11.2025, Az. VI ZR 51/24 hat der BGH klargestellt, dass die organisierte ärztliche Betreuung zu Nachtdiensten an strenge Anforderungen gebunden ist. Was war passiert? Der Patient und spätere Kläger musste wegen Auffälligkeiten in Folge einer Augenoperation stationär über Nacht überbewacht werden, wobei es nachts zu einer… Haftungsgefahr: Organisationsverschulden bei unzureichend organisiertem Nachtdienst weiterlesen
- Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten ab dem 1. Januar 2026Was sich für Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer ändert und was nicht Seit dem 1. Januar 2026 gilt für medizinische Leistungserbringer eine wesentliche Neuerung im gerichtlichen Zuständigkeitssystem: Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, insbesondere Arzthaftungs- und Honorarklagen, sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG n.F. künftig streitwertunabhängig ausschließlich vor den Landgerichten… Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten ab dem 1. Januar 2026 weiterlesen
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