Begehungen durch Behörden gehören für Praxen mittlerweile zum festen Bestandteil des Alltags. Umso wichtiger ist es, sowohl rechtlich als auch organisatorisch optimal vorbereitet zu sein. Gemeinsam mit Angelika Melson von […]
Rechtsanwälte
M&P Dr. Matzen & Partner mbB
Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.
Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.
Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.
M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

Weitere Kompetenzen
Aktuelle News
- Formfehler im Vertragsarztrecht – ein teures RisikoEin aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts macht deutlich, dass Formfehler bei der vertragsärztlichen Leistungserbringung erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können – unabhängig davon, ob die erbrachten Leistungen medizinisch indiziert waren. Wir geben nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Formfehler, auf die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte unbedingt achten sollten. Urteil des BSG vom 27.08.2025… Formfehler im Vertragsarztrecht – ein teures Risiko weiterlesen
- Approbation trotz Behinderung: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von BewerbernMit Urteil vom 06.11.2025 (Az. 3 C 17.23) hat das Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Klarstellung getroffen: Eine Behinderung – im konkreten Fall eine Sehbeeinträchtigung – steht der Erteilung der Approbation nicht automatisch entgegen. Der Fall Ein Bewerber mit Sehbehinderung beantragte die ärztliche Approbation. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag mit der… Approbation trotz Behinderung: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Bewerbern weiterlesen
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