Dr. Ronald Begemann
Partner | Rechtsanwalt
Fachgebiete:
Schwerpunkte:
- Haftungsrecht
- Vermögensnachfolge
- Immobilien- und Baurecht
- Konzernrecht
Veröffentlichungen:
vCard:
vCard herunterladenVita
| 1961 | geboren in Soltau |
| 1982 – 1988 | Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Göttingen |
| 1989 – 1992 | Referendariat im OLG Bezirk Celle |
| 1993 | Wissenschaftlicher Referent im niedersächsischen Landtag |
| 1995 | Rechtsanwälte am Oberlandesgericht Keller und Partner, Celle |
| 1997 | Promotion bei Professor Dr. Uwe Diederichsen, Universität Göttingen |
| 2003 | Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Keller, Karlsruhe |
| 2005 | Rechtsanwälte Ramelow, Langermann und Partner, Hamburg |
| seit 2008 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner |
Sprachen
Englisch
Aktivitäten
Referent für insolvenz- und haftungsrechtliche Themen bei der DeutscheAnwaltAkademie sowie bei Kammern und Verbänden
Mitglied BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmensverband Deutschlands e.V.)
Mitglied Deutscher Anwaltverein e. V.
Tätigkeit als Aufsichtsrat, u.a. als Vorsitzender des Aufsichtsrats eines Energieversorgers
Aktuelle Beiträge:
Das Finanzgericht Münster (AZ: 9 V 2341/21 K) hat im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids klargestellt, dass die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bei der Berechnung der Haftungsquote nicht einzubeziehen ist, da die Soforthilfe zweckgebunden und damit nicht pfändbar sei.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Art. 1 enthält das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz).