Fehlende Rechtsgrundlage von Exklusivlieferverträgen lässt den Vergütungsanspruch anderer Lieferanten unberührt
Den zwischen Krankenkassen und einzelnen Lieferanten abgeschlossenen Exklusivlieferverträgen über Sprechstundenbedarf fehlt es an einer ausdrücklich gesetzlich normierten oder kollektivvertraglichen Rechtsgrundlage, sodass solche Verträge keine Ausschlusswirkung gegenüber anderen Lieferanten entfalten (vgl. […]
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