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Rechtsanwälte
M&P Dr. Matzen & Partner mbB
Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.
Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.
Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.
M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

Weitere Kompetenzen
Aktuelle News
- Bundessozialgericht stellt Rechtsschutz gegen Zentrumsregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses klarUrteil vom 29.10.2025 – B 1 KR 4/24 R Die Klägerin wandte sich gegen die Wirksamkeit der Anforderungen nach § 1 Abs.1 Buchst. b der Anlage 4 der Zentrumsregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 136c Abs. 5 SGB V. Diese Regelung enthält für Rheumatologische Zentren die strukturelle Anforderung zusätzlich… Bundessozialgericht stellt Rechtsschutz gegen Zentrumsregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses klar weiterlesen
- Betrachtung aller angestellten Ärzte im vertragsärztlichen NachbesetzungsverfahrenDas Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (L 5 KA 1779/24) entschieden, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum, welches einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz übernehmen möchte, die Erfüllung aller Auswahlkriterien durch alle potentiell anzustellenden Ärzte gewährleisten muss. Im zugrunde liegenden Fall hatte der verstorbene Vertragsarzt ein Nachbesetzungsverfahren eingeleitet. Beworben hatten sich… Betrachtung aller angestellten Ärzte im vertragsärztlichen Nachbesetzungsverfahren weiterlesen
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