Den Gender-Pay-Gap schließen…

Gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit – obwohl dieser Grundsatz in der EU und in Deutschland seit langer Zeit gesetzlich verankert ist, treten immer wieder Fälle von Ungleichbehandlung zutage, die vermutlich nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Oftmals fehlt den Mitarbeitenden der Überblick über das Gehaltsgefüge.

Hier setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vom 10.05.2023 an, die der deutsche Gesetzgeber bis zum 07.06.2026 umsetzen muss. Die Vorgaben gehen deutlich über das Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 hinaus:

Viele Probleme lässt die EU-Richtlinie ungelöst, so die Frage, nach welchen Kriterien ermittelt werden soll, wann eine „gleichwertige“ Arbeit vorliegt. Die Aufgabe, hierzu Instrumente oder Analyse-Methoden zu entwickeln, weist die Richtlinie den nationalen Gesetzgebern zu. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz muss in einigen Punkten überarbeitet werden; abzuwarten bleibt, mit welchem Ergebnis.