Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetztes (COVInsAG) beschlossen, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist.
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Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetztes (COVInsAG) beschlossen, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist.
weiterlesenDer Gesetzgeber hat die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages durch das jüngst erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz vom 27.03.2020 bis zum 30.09.2020 erheblich begrenzt.
weiterlesenBundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Art. 1 enthält das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz).
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