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Nach intensiven parlamentarischen Beratungen haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Mit der umfassenden Finanzreform sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stärker an ihrer Einnahmeentwicklung ausgerichtet und ein weiterer deutlicher Anstieg der Beitragssätze ab 2027 begrenzt werden.

Das Gesetz enthält weitreichende Änderungen für zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens. Betroffen sind unter anderem die Vergütung in der ambulanten und stationären Versorgung, der Arzneimittelbereich sowie die Zuzahlungen und die Familienversicherung. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf an mehreren Stellen verändert.

In unserem BMC-Webgespräch erläutert Annika Baumann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei M&P Dr. Matzen & Partner, die zentralen Regelungen der beschlossenen Fassung. Gemeinsam betrachten wir, welche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen wurden, wann die einzelnen Regelungen greifen und welche Auswirkungen sich für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte ergeben.

 

Details

Datum:
22.07.2026
Zeit:
16:30 - 17:15

Veranstaltungsort

Digital über Zoom

Veranstalter

Bundesverband Managed Care e. V.
Telefon
030 2809 4480
E-Mail
bmcev@bmcev.de