Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

27.11.2025

Bundessozialgericht stellt Rechtsschutz gegen Zentrumsregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses klarMuster – Bitte duplizieren – nicht überschreiben

Urteil vom 29.10.2025 – B 1 KR 4/24 R Die Klägerin wandte sich gegen die Wirksamkeit der Anforderungen nach § 1 Abs.1 Buchst. b der Anlage 4 der Zentrumsregelungen des […]
26.11.2025

Betrachtung aller angestellten Ärzte im vertragsärztlichen Nachbesetzungsverfahren

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 28. Mai 2025 (L 5 KA 1779/24) entschieden, dass ein Medizinisches Versorgungszentrum, welches einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz übernehmen möchte, die Erfüllung aller Auswahlkriterien durch […]
24.11.2025

BSG schränkt ärztliche Kooperationen mit Krankenhäusern ein: Sozialversicherungspflicht auch bei Kooperation mit einer BAG

Urteil vom 13.11.2025 – B 12 BA 4/23 R Mit Urteil vom 13.11.2025 (Az. B 12 KA 4/23 R) hat das BSG die Entscheidung der Vorinstanz (LSG Hessen, Urt. v. […]